Sprachstandsfeststellung für Chancen-Aufenthaltsrecht

Sprachstandsfeststellung für Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht

Eine Voraussetzung für einen Aufenthalt über das Chancen-Aufenthaltsrecht hinaus ist, dass Sie sich hinreichend in deutscher Sprache mündlich verständigen können.

Maßstab hierfür ist der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER), mit dem europaweit festgelegt ist, wie das Niveau von Sprachkenntnissen bewertet wird.

Erforderlich ist der Nachweis von Sprachkenntnissen auf der Stufe A 2 des GER.

Wie weisen Sie die Sprachkenntnisse nach?

Die Sprachkenntnisse auf der Stufe A2 GER sind erbracht, wenn Sie

·       vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben und danach in die nächsthöhere Klasse versetzt worden waren,

·       einen deutschen Schulabschluss haben (Hauptschule, Mittlerer Schulabschluss, Abitur),

·       in die zehnte Klasse einer deutschsprachigen Schule versetzt worden sind,

·       ein deutschsprachiges Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule oder eine Berufsausbildung in Deutschland absolviert haben oder

·       bei der Ausländerbehörde Gespräche mit den dortigen Bediensteten erfolgreich führen konnten, ohne hierfür jemanden zu brauchen, der das Gesagte übersetzt.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist kein Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich. Hier genügt die Vorlage des letzten Zeugnisses einer deutschen Schule oder der Nachweis des Kita-Besuchs in Deutschland.

Die Sprachkenntnisse können auch durch ein geeignetes und zuverlässiges Sprachstandszeugnis der Stufe A2 des GER nachgewiesen werden z.B.

·       „Deutsch-Test für Zuwanderer“, Kompetenzstufe A2

·       Zertifikate des Goethe-Instituts

·       Zertifikat des Test-DaF-lnstituts

·       Zertifikat der telc gGmbH

 

Sie haben gute Deutschkenntnisse, können diese aber nicht nachweisen?

Dann können Sie sich an uns, den Landesverband der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e.V., für eine Sprachstandfeststellung wenden.

Die mündliche Sprachstandsfeststellung erfolgt, wie auch die schriftliche, durch ein skaliertes Verfahren und wird von qualifizierten Trainer:innen durchgeführt.

Der mündliche Ausdruck wird in einem Einstufungsgespräch durch qualifizierte Trainer:innen eruiert. Die Einstufung erfolgt durch jeweils mehrere Fragen und Aufforderungen in den Niveaubereichen von A 1.1 bis B 1.2.

Die getestete Person antwortet entsprechend ihrer Möglichkeiten, bis sie in einen Niveaubereich kommt, deren Themenbereichen sie nicht mehr gerecht wird. Aus diesem Bereich, der Komplexität der Antworten und der inhaltlichen Aus- bzw. Umsetzung können klare Rückschlüsse auf das mündliche Sprachniveau abgeleitet werden.

 

Wer darf teilnehmen?

Die Sprachstandsfeststellung ist für Personen, die ein Chancen-Aufenthaltsrecht haben, aber ihre mündlichen Deutschkenntnisse der Stufe A2 des GER nicht durch einen bereits durchgeführten Test oder eine schulische Ausbildung in Deutschland nachweisen können.

Um am Test teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich. Diese können Sie unten im Downloadbereich herunterladen.

Das Formular ist komplett auszufüllen, zu unterschreiben und mit der Kopie der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG und einer Kopie vom Ausweis/Pass mit Bild

per E-Mail an:

antje.binsker[at]vhs-st.de

oder per Post an folgende Adresse zusenden:

Landesverband der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e.V.
z.H. Antje Binsker
Albrechtstraße 7
39104 Magdeburg

Wie geht es weiter?

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen bekommen Sie eine Information, ob Sie an der Sprachstandfeststellung teilnehmen können sowie wann und wo diese stattfindet.

Hinweis:

Die Erhebung der Daten erfolgt gemäß § 86 Satz 1 AufenthG. Sie sind bei Anmeldung damit einverstanden, dass der Landesverband der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e.V. Ihre Daten für die Sprachstandfeststellung erhebt und abspeichert.

Weitere Links:

Test - Leben in Deutschland (BAMF)

Projekt CAST – Flüchtlingsrat