Erstorientierungskurse für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer im Land Sachsen-Anhalt

Um Asylbewerberinnen und Asylbewerber dabei zu unterstützen, sich in Deutschland zurechtzufinden, fördert das Bundesamt Erstorientierungskurse, die auf dem Konzept „Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber“ basieren. In diesen Kursen erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber wesentliche Informationen über das Leben hier und erwerben gleichzeitig erste Deutschkenntnisse.

Primäre Zielgruppe der Kurse sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die weder aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote, noch aus einem sicheren Herkunftsland stammen.

Sind darüber hinaus Plätze frei, können auch folgende Personengruppen an Erstorientierungskursen teilnehmen, vorausgesetzt die Teilnahme an einem Integrationskurs ist (noch) nicht möglich:

–    Ausländerinnen und Ausländer, die nach § 44 Abs. 4 S. 2 AufenthG zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden können
–    Anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Neben den bisherigen Personengruppen können ab sofort auch alle Personen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen sind und auf die eines der folgenden Kriterien zutrifft, einen EOK besuchen:

–    ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen, sofern sie vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
–    nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutzstatus in der Ukraine, sofern sie diesen Schutz vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine genossen haben, mit ihren Familienangehörigen,
–    nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen, die sich vor dem 24. Februar 2022 mit gültigem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben, die nicht in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können,
–    nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen, die sich am 24. Februar 2022 rechtmäßig (z. B. zum Studium oder zur Arbeit, nicht nur zu einem Kurzaufenthalt) in der Ukraine aufgehalten haben, die nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.